NATIONALER KULTURDIALOG: ENTSCHÄDIGUNG VON KUNSTSCHAFFENDEN
Die letzten Jahre haben ein grelles Licht auf die prekäre Einkommenslage vieler Kulturschaffenden geworfen, eine Realität, die durch die Covid-19-Pandemie noch akzentuierter wurde. Angesichts dieser Herausforderungen hat der Nationale Kulturdialog in einer Sitzung vom 22. April 2024 wegweisende Empfehlungen und bewährte Praktiken zur angemessenen Entschädigung von Kunstschaffenden verabschiedet.
Im Jahr 2021 ins Leben gerufen, hatte die Arbeitsgruppe des Nationalen Kulturdialogs zum Thema «Entschädigung von Kunstschaffenden» das klare Ziel, eine kohärente Praxis der Entschädigung zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kunstschaffenden gerecht wird. Eine Expertenstudie wurde in Auftrag gegeben, um einen umfassenden Überblick über die derzeitigen Praktiken der öffentlichen Hand sowie der Berufsverbände zu erhalten.
Basierend auf den Erkenntnissen dieser Studie wurden drei Hauptbereiche mit Handlungsbedarf identifiziert. Entsprechende Empfehlungen sowie ein Katalog bewährter Praktiken wurden formuliert, um den Kulturdialog auf nationaler Ebene zu unterstützen.
Diese Empfehlungen richten sich unter anderem an Förderstellen, die aufgefordert werden, bestehende Richttarife bei der Bewertung von Förderanträgen zu berücksichtigen und sie auf alle Phasen des kreativen Prozesses anzuwenden. Ebenso wird betont, dass Informationen zur angemessenen Entschädigung von den Berufsverbänden bereitgestellt werden sollten, während die Sensibilisierungsarbeit verstärkt werden muss.v
Die Verabschiedung dieser → Empfehlungen und bewährten Praktiken durch den Nationalen Kulturdialog im April 2024 markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Professionalisierung und Anerkennung der Arbeit von Kunstschaffenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Umsetzung den jeweiligen Kulturförderinstitutionen obliegt, um den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten gerecht zu werden.
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