Tanzpädagogik
Der Beruf der Tanzpädagogin / des Tanzpädagogen ist in der Schweiz noch ungeschützt. Das bedeutet, dass zur Zeit jede Person unabhängig vom Werdegang, von der tanztechnischen und pädagogischen Qualifikation und Erfahrung Tanzunterricht erteilen darf. Danse Suisse setzt sich vor diesem Hintergrund auf mehreren Wegen für eine Professionalisierung in diesem Berufsfeld ein.
- Danse Suisse ist in die Entwicklung einer tanzpädagogischen Ausbildung eingebunden, mit deren Einrichtung eine geschützte Berufsbezeichnung verbunden sein wird. Geplant ist ein modulares System auf der Ebene einer Höheren Fachprüfung, die vor allem für Tänzer*innen berufsbegleitend oder während der Umschulung ein wichtiges Angebot darstellen wird.
- Auch wenn der Beruf nicht geschützt ist, gibt es natürlich für sämtliche Tanztechniken in der Schweiz zahlreiche Tanzpädagog*innen, die Tanzunterricht mit grosser Expertise und auf ausgezeichnetem Niveau unterrichten. Um diesen Pädagog*innen einen Qualitätsnachweis zur Verfügung zu stellen, führt Danse Suisse seit vielen Jahren das Berufsregister. In ihm werden ausschliesslich Pädagog*innen geführt, die erfolgreich einen Evaluierungsprozess durchlaufen haben. Dieser Nachweis wird inzwischen von vielen Kantonen, Städten und Gemeinden anerkannt. Das Berufsregister wird von einer Fachkommission betreut, die sich aus Expert*innen aus der ganzen Schweiz zusammensetzt; die Fachkommission befindet über alle Ausnahmegesuche. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der separaten Seite zum → Berufsregister.
- Weiterbildung: Regelmässige Weiterbildungen sorgen dafür, dass Tanzschaffende, sei es in der aktiven Tanzkarriere oder im tanzpädagogischen Bereich, ihre Arbeitspraxis auf der Basis der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen auf dem Gebiet der Tanzmedizin, aber auch in Bezug auf pädagogische, psychologische, didaktische und verwandete Themen ausführen können. Danse Suisse bietet eigene Weiterbildungsformate, die die Berufsleute in ihrer Arbeitspraxis unterstützen, indem sie zu speziellen Themen neues Wissen vermitteln. Zusätzlich verweisen wir auf der Webseite aber auch auf externe Angebote für professionelle Tanzschaffende → Workshops
- Engagement im Bereich → Tanzmedizin
Das Qualifikationsprofil für die Höhere Fachprüfung für Tanz- und Zirkuspädagogik ist in der Vernehmlassung.
Danse Suisse und der Verband Schweizerischer Zirkusschulen (VSZ) erarbeiten zurzeit das Qualifikationsprofil für eine Höhere Fachprüfung in Tanz- und Zirkuspädagogik. Das Berufsbild und das Qualifikationsprofil wurden in den letzten Monaten finalisiert und werden nun zur öffentlichen Vernehmlassung publiziert. Die Vernehmlassung ist eine Voraussetzung für die Erarbeitung der Prüfungsordnung und der Wegleitung für Tanz- und Zirkuspädagog:innen.
Qualifikationsprofil für die Höhere Fachprüfung für Tanz- und Zirkuspädagogik
mit dem geschützten Titel:
Tanzpädagogin/Tanzpädagoge mit eidg. Diplom
Zirkuspädagogin/Zirkuspädagoge mit eidg. Diplom
→ LINK
Vernehmlassungsfrist: 11. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens 12. Januar 2024 per E-Mail an Liliana Heldner Neil, Projektbeauftragte HFP Tanz- und Zirkuspädagogik Danse Suisse → liliana.heldner@dansesuisse.ch oder an Claude Chantal Blanc, Projektbeauftragte HFP Tanz- und Zirkuspädagogik VSZ → federation@fsec.ch. Ihre Rückmeldung ist an keine formalen Vorgaben gebunden.
Wie geht es weiter?
Ihre Rückmeldungen werden ausgewertet und soweit möglich berücksichtigt. Nach der Vernehmlassung werden die Prüfungsordnung und die Wegleitung durch die Trägerschaft erarbeitet und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Genehmigung vorgelegt.
Sollten Sie Fragen zum Verfahren oder zum Inhalt des Qualifikationsprofils haben, kontaktieren Sie bitte die Projektbeauftragten Claude Chantal Blanc (Zirkus) oder Liliana Heldner Neil (Tanz) unter den oben angegebenen E-Mail-Adressen.