FIRST DANCE
Das 2020 von der Sophie und Karl Binding Stiftung lancierte Projekt «Binding First Dance» wird per Juni 2025 unter dem Namen «First Dance» in Kooperation mit der Ernst Göhner Stiftung weitergeführt und gestärkt.
«First Dance» unterstützt Absolvent:innen Schweizer Tanzausbildungen bei ihrem Schritt auf die Bühne. Die Stiftungen übernehmen (teilweise) die Lohnkosten für eine vollwertige Anstellung einer Abgängerin, eines Abgängers bei etablierten Kompanien der freien Szene und bei städtischen Ensembles. Für eine Förderung stellen die Kompanien und Ensembles einen Antrag an die Sophie und Karl Binding Stiftung. Institutionen und Tanzschaffende selbst können keine Anträge stellen.
Es gelten folgende Bedingungen:
• Die/der Tanzschaffende hat die Ausbildung max. zwei Jahre vor dem «First Dance»-Engagement bei einer anerkannten Schweizer Ausbildungsstätte abgeschlossen.
• Die durch die Stiftungen mitfinanzierte Anstellung darf nicht auf Kosten eines bestehenden Anstellungsverhältnisses geschehen.
• Die/der Tanzschaffende erhält während des Engagements die Gelegenheit, auf der Bühne aufzutreten.
• Die/der Tanzschaffende wurde bisher noch nicht im Rahmen von «First Dance» unterstützt.