COVID-19 – WIE WEITER?

Montag 08.11.21
Von: Liliana Heldner Neil

Die von der Taskforce Culture bei Ecoplan in Auftrag gegebene Umfrage bestätigt unsere Befürchtungen: Die Kultur ist am Ende des zweiten Pandemie-Jahres noch immer und auf längere Zeit stark betroffen. Umso wichtiger ist die Botschaft des Bundesrates vom 27.Oktober, einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu verlängern und u.a. im nächsten Jahr 130 Millionen für Massnahmen im Kulturbereich bereitzustellen. Der Entscheid darüber fällt in der Wintersession des Parlaments. Der Ausgang der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz am 28. November wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrat Alain Berset, und die Direktorin des Bundesamts für Kultur, Frau Isabelle Chassot, haben sich am 21. Oktober 2021 zum vierten Mal mit Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche zu einem Austausch getroffen. Gegenstand der Gespräche waren die aktuelle Situation im Kulturbereich, die Volksabstimmung vom 28. November 2021 zum Covid-19-Gesetz sowie die Verlängerung der geltenden Unterstützungsmassnahmen für die Kultur.


Die Delegation der Kulturbranche legte am Treffen mit Bundesrat Alain Berset dar, dass die Kultur weiterhin mit einer wirtschaftlich schwierigen Situation konfrontiert ist. Die Kultur leidet aufgrund der bestehenden Einschränkungen an einem deutlich spürbaren Publikumsrückgang, was mit erheblichen Umsatzeinbussen verbunden ist.


Diese Aussage wird durch die von der Taskforce Culture beim Forschungsbüro Ecoplan in Auftrag gegebene Umfrage klar bestätigt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Kultur am Ende des zweiten Pandemiejahres noch weit weg von einer Normalisierung ist.


Bereits am 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gersetzes verabschiedet. Mit der Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Er hat daher angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen.


Dazu gehört – für die Kulturschaffenden besonders wichtig - die Bereitstellung von 490 Millionen für den Corona-Erwerbsersatz und 130 Millionen für die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur im Jahr 2022. Die Botschaft ist nun zur Vorberatung in den parlamentarischen Kommissionen. Das Gesetz wird im Parlament in der Wintersession beraten, verabschiedet und dringlich in Kraft gesetzt.


Man kann davon ausgehen, dass ein positives Abstimmungsresultat zum Covid-19-Gesetz am 28. November 2021 die Diskussionen im Parlament entsprechend beeinflussen wird.


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