ABSTIMMUNG ÜBER DAS COVID-19-GESETZ

Freitag 11.06.21
Von: Sarah Marinucci

Gegen das im September 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmt die Schweizer Bevölkerung am kommenden Sonntag, 13. Juni 2021 darüber ab.

Im Frühling 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die von der Corona-Pandemie betroffenen Personen und Unternehmen finanziell zu unterstützen und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Diese Regelung wurde per Notrecht beschlossen, um so schnell wie möglich auf die Folgen der Corona-Pandemie reagieren zu können. Da Regelungen per Notrecht auf sechs Monate befristet sind und die Lage sich nicht besserte, erarbeitete der Bundesrat das COVID-19-Gesetz, welches als dringlich erklärt wurde und per September 2020 in Kraft trat.

Bei dringlichen Gesetzen ist ein Referendum innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Ein solches Referendum wurde nun hinsichtlich des COVID-19-Gesetzes ergriffen, weswegen wir diesen Sonntag, 13. Juni 2021 darüber abstimmen. Falls das Gesetz angenommen wird, bleibt das COVID-19-Gesetz in Kraft und es ändert sich nichts. Bei einer Ablehnung tritt das COVID-19-Gesetz im September 2021 ausser Kraft.

Für viele Personen und Unternehmen sind die durch das COVID-19-Gesetz gewährleisteten Unterstützungsmassnahmen von zentraler Bedeutung, um zumindest finanziell über die Runden zu kommen. Dies betrifft nicht nur aber insbesondere den Kulturbereich, denn trotz der Unterstützung ist jetzt schon absehbar, dass die Folgen der COVID-19-Krise selbst beim optimistischsten Weiterverlauf noch lange Zeit spürbar sein werden. Selbst wenn alle Einschränkungen im Herbst 2021 aufgehoben würden, wird es durch die zahlreichen Verschiebungen und den Produktionsstau seit dem Frühjahr 2020 noch lange dauern, bis in der Kultur Normalbetrieb herrscht.

Ein Ja zum COVID-19-Gesetz bedeutet daher, dass laufende Massnahmen, darunter die Nothilfe von Suisseculture Sociale, die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und -unternehmen oder der Corona-Erwerbsersatz, weiterhin die Kulturbranche, aber auch andere besonders betroffene Branchen, unterstützen können.

Diese sehr wichtige Abstimmung möchte Danse Suisse Ihnen ans Herz legen und empfiehlt zudem, sich zusätzlich auf der Webseite von → Suisseculture zu informieren.