TASKFORCE CULTURE ZU DEN ANPASSUNGEN DER COVID-19-KULTURVERORDNUNG

Donnerstag 22.04.21
Von: Wanda Puvogel / Sarah Marinucci

Die vom Bundesrat am 31. März 2021 beschlossenen Anpassungen der COVID-19-Kulturverordnung verbessern die Situation für viele Kulturschaffende klar und sind insgesamt zu begrüssen. Einzelne wichtige Anliegen wurden aber nicht aufgenommen, bleiben unbefriedigend oder gar ungelöst.

Die Anpassungen der COVID-19-Kulturverordnung entsprechen dem Ergebnis der Frühjahrssession, in welcher zentrale Anliegen der Taskforce Culture aufgenommen wurden, wobei gleichzeitig jedoch wichtige Probleme bestehen bleiben. Danse Suisse war bei der Entwicklung aktiv eingebunden.


Erfreulich ist, dass Freischaffende – Arbeitnehmende mit häufig wechselnden befristeten Arbeitsverträgen – endlich als Begriff im Gesetz und in der Verordnung erfasst wurden. Zudem können Kulturschaffende rückwirkend seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten. Dies war bis anhin nur für die Kulturunternehmen der Fall. Und schliesslich bringen die Anpassungen in der Kulturverordnung insgesamt Vereinfachungen beim Einreichen von Gesuchen und damit Erleichterungen hinsichtlich einer Nothilfe via Suisseculture Sociale mit.


Doch nach wie vor bleibt die von der Taskforce Culture geforderte Ausweitung der kulturellen Unterstützungsmassnahmen auf den Bereich der kulturellen Bildung aus. Obwohl einige wenige Kantone diese Notwendigkeit erkannt haben, ist die professionelle Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz ohne entsprechende Unterstützung ernsthaft gefährdet. Auch bleibt eine Ungewissheit sowohl für Kulturunternehmen als auch Kulturschaffende hinsichtlich der Zukunftsplanung und einer damit einhergehenden finanziellen Absicherung bestehen. Diesbezüglich sind noch viele Fragen ungeklärt, vor allem auch hinsichtlich der Tatsache, dass der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende vorerst nur bis zum 30. Juni 2021 ausbezahlt wird.


zur Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 09.04.2021