IN EIGENER SACHE

Mittwoch 17.02.21
Von: Liliana Heldner Neil

Absagen von Veranstaltungen: das war gestern. Heute wagen die Veranstalter kaum mehr, Aufführungen und Festivals zu programmieren. Der Produktionsstau, der in den letzten Monaten durch das Verschieben von Premieren und Projekten immer grösser geworden ist, wird sich noch lange auf das Tanz- und Theaterschaffen auswirken. Das macht auch eine Umfrage von Reso deutlich.

Wer hoffte, dass im Neuen Jahr alles besser wird, wurde durch den erneuten Lockdown Mitte Januar bitter enttäuscht. Zwar haben die professionellen Tanzschaffenden die Möglichkeit, weiter zu proben und zu kreieren, aber ohne Zusagen von Aufführungsorten werden keine Subventionen gesprochen. Und so dreht man sich im Kreis.


Viele drehen sich auch im Kreis, wenn es um die Gesuche für Ausfallentschädigungen, Corona-Erwerbsersatz, für Beiträge an Transformationsprojekte oder um Härtefälle geht. Die Antragstellung ist aufwändig, die Handhabung in jedem Kanton unterschiedlich.


In der Pandemie wirkt sich der Föderalismus oft nachteilig aus. So handhabt zum Beispiel jeder Kanton die Massnahmen gegen Corona unterschiedlich: In einzelnen Kantonen können Jugendliche bis 16 Jahre uneingeschränkt den Tanzunterricht besuchen, in anderen nur in Kleingruppen; kantonale Behörden verlangen von Tänzer*innen einen Nachweis über ihre Anerkennung als professionelle Tanzschaffende, damit sie im Studio proben dürfen; der Kanton Tessin wiederum bewilligt Tanzkurse mit Erwachsenen, obwohl diese laut Massnahmen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) verboten sind.


Wir tun unser Möglichstes, auf → www.dansesuisse.ch Orientierungshilfen für den Weg durch den Behörden-Dschungel zu geben. Nutzen Sie die Informationen und melden Sie sich, wenn Sie ein Anliegen haben.


Ihr Danse Suisse-Team