AUFRUF DER RP-GENÈVE AN DIE BEHÖRDEN

Mittwoch 23.12.20
Von: Corinne Jaquiéry

Die Rencontres Professionnelles de danses - Genève (rp) loben die wichtige Arbeit der öffentlichen Stellen, beklagen aber gleichzeitig die Langsamkeit bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeitentschädiung (KAE) und Ausfallentschädigung.

Um die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 zu begrenzen, rufen die rp-Genève dazu auf, hinsichtlich KAE, Verlustausgleich, Eigenkapital und die Entwicklung der Arbeitsmöglichkeiten mit den folgenden Massnahmen aktiv zu werden: Die Wiedereinführung der KAE für befristete Verträge ab dem 1. Dezember, rückwirkend und auf unbestimmte Zeit; die Möglichkeit des Anspruchs auf KAE für alle Mitarbeiter*innen, und zwar unabhängig vom Anteil der öffentlichen Mittel, die Arbeitgebende erhalten; jeweils klare, detaillierte und personalisiert abgefasste Antworten auf KAE-Gesuche, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ ausfallen; die umgehende Bearbeitung von KAE- und Ausfallentschädigungen aus dem Frühjahr; die Zuweisung einer gut erreichbaren Ansprechperson beim kantonalen Arbeitsamt (OCE), die mit den Funktionsweisen und Berufen in der Kultur vertraut ist; die Möglichkeit für freischaffende kulturelle Organisationen (insbesondere Tanzcompagnien), Eigenkapital in Höhe von bis zu 20 % ihres durchschnittlichen Jahresbudgets einzurichten; die Möglichkeit, dass Recherche in Form von Transformationsprojekten unterstützt wwerden kann, ohne dass damit eine Ergebnisverpflichtung einhergehen muss; die Zurverfügungstellung von nicht rückzahlbaren Beträgen für Tourneen und für Verdienstausfälle im Tanz, so, wie es für Sportvereine bereits geschieht.

In Genf boomt der Tanz seit den 2000er Jahren. Seit 2013 wurden nicht weniger als 15 der 36 Schweizer Tanzpreise an Genfer vergeben, und 3 der 4 «Grand Prix». Aktuell gibt es in Genf rund sechzig Tanzcompagnien, -kollektive und unabhängige Tanzprojekte.

Mehr Informationen: www.rp-geneve.ch. Kontakt: rp@rp-geneve.ch.